Die Beschäftigung, Einarbeitung, Führung, aber auch Auswahl von Mitarbeitenden sind sehr anspruchsvolle Aufgaben, die nicht unterschätzt werden dürfen. Eine hohe Fluktuation ist immer mit massiven Kosten verbunden.
Wenn Mitarbeitende das Unternehmen verlassen, geht neben der zusätzlichen Belastung, die die Einarbeitung neuer Mitarbeitende mit sich bringt, oft auch wertvolles Wissen verloren. Es muss uns viel daran liegen, gute Mitarbeitende im Betrieb halten zu können. Von Arbeitnehmenden, die das Betriebsklima stören, sollte man sich trennen, sofern eine Massregelung nicht ans Ziel
führen.
Scheuen Sie sich auch nicht, Aufgaben umzuverteilen. Überlegen Sie dabei, welche Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungsbereiche die neuen und die bisherigen Angestellten wahrnehmen sollen.


Folgende Anregungen möchte ich Ihnen mitgeben:

Peter Schumacher, Geschäftsführer Proback

Ab dem Februar 2024 gelten in der Schweiz neue Regeln im Lebensmittelrecht. Sie stärken den Gesundheits- und Täuschungsschutz und halten die Schweizer Gesetzgebung auf dem gleichen Niveau wie in der EU. Lebensmittelgesetz-Änderungen sind aus verschiedenen Gründen wichtig, die alle darauf abzielen, Sicherheit, Qualität und Transparenz bei Lebensmitteln zu gewährleisten. Für die Bäckerei- und Confiserie- sowie Gastrobranche sind vor allem die Änderungen der Lebensmittel- und
Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV), Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) und Verordnung über die Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln (Hygieneverordnung, HyV) relevant.

Die wichtigsten Änderungen

Verkaufsstellen müssen das Produktionsland von Brot und Feinbackwaren im Offenverkauf künftig schriftlich, anstatt nur mündlich angeben. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen besser erkennen, wo offen verkaufte Brote und Feinbackwaren produziert werden. Deshalb müssen Bäckereien, Restaurants und der Detailhandel das Produktionsland künftig schriftlich anstatt nur mündlich angeben.

Hersteller:innen und Detailhändler:innen erhalten klare Vorgaben dazu, welche Massnahmen sie treffen müssen, bevor sie Nahrungsmittel spenden oder an gemeinnützige Organisationen weitergeben können, um Food Waste zu verringern.

Erläuterungen

Produktionsland
Bisher war es zulässig, die Schweiz als Produktionsland anzugeben, wenn importierte Teige in der Schweiz lediglich gebacken wurden. Dies kann als Täuschung der Konsumentinnen und Konsumenten angesehen werden. In Zukunft darf der Ort, an dem zum Beispiel ein Teig gebacken wird, nicht mehr als Produktionsland gelten, auch wenn das Lebensmittel durch den Bearbeitungsvorgang eine neue Sachbezeichnung erhält.


Spende von Nahrungsmitteln
Das Ziel ist, sicherzustellen, dass die umverteilten Lebensmittel weder gesundheitsschädlich noch für den Verzehr durch Menschen ungeeignet sind.


Fragen und Antworten

Ab wann sind die Änderungen gültig?
Die Änderungen treten am 1. Februar 2024 in Kraft.

Gibt es eine Übergangsfrist?
Lebensmittel, die die Anforderungen der Änderung vom 8. Dezember 2023 nicht erfüllen, dürfen noch bis zum 31. Januar 2025 nach bisherigem Recht eingeführt, hergestellt und gekennzeichnet und noch bis zum Abbau der Bestände an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden.

Was gilt als Produktionsland?
Ein Lebensmittel gilt als in einem Land produziert, wenn es in diesem Land entweder vollständig erzeugt oder zumindest genügend bearbeitet oder verarbeitet wurde.
Bei importierten Teigen ist es nicht mehr zulässig, die Schweiz als Produktionsland anzugeben, wenn diese lediglich in der Schweiz gebacken wurden.

Wann muss eine schriftliche Deklaration des Produktionslandes erfolgen?
Die Herkunft muss auf alle Fälle für verkauftes oder serviertes Brot, ob ganz oder in Stücken, schriftlich klar angegeben werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass das Produktionsland auch bei Brot, das in Scheiben in einem Restaurant serviert oder für die Herstellung von Sandwiches verwendet wird, schriftlich deklariert werden muss. Die Deklarationspflicht gilt ebenfalls für andere Backwaren wie Gipfel, Zimtschnecken, Weggli usw.

Wie muss der schriftliche Hinweis erfolgen?
Die Angabe kann auf einem Schild oder einem gut sichtbaren Aushang erfolgen.

Wer ist verpflichtet, das Produktionsland anzugeben?
Alle Betriebe, die Brot oder Backwaren ganz oder in Stücken in den Verkehr bringen, sind davon betroffen (Bäckereien, Restaurants, Hotels, Detailhandel usw.).

Wann kann auf eine schriftliche Produktionslandangabe verzichtet werden?
Auf die schriftliche Produktionslandangabe soll verzichtet werden können, wenn die Herkunft des Brotes bzw. der Backwaren für die Konsumentinnen und Konsumenten ohne nachzufragen klar ersichtlich ist.

Was muss bei der Spende von Nahrungsmitteln beachtet werden?
Wenn beispielsweise eine Bäckerei am Abend alle nicht verkauften Brote und anderen Backwaren in einem Sack sammelt, ist die Anforderung detaillierter Angaben zu den vorhandenen Allergenen in Brot sowie Fein- und Dauerbackwaren bei der Spende nicht gewährleistet. Mit der neu erlaubten summarischen Angabe der potentiell enthaltenen Allergene in Brot und anderen
Backwaren wird die sinnvolle Umverteilung dieser Produktkategorien ermöglicht.


Quelle: BLV – Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

Wäre es nicht hilfreich, eine unvoreingenommene Perspektive des Kunden auf Ihren Betrieb zu erhalten?

Mystery Shopping ermöglicht Ihnen, eine differenzierte Darstellung des Kunden­erlebnisses zu gewinnen. Im schweizerischen Detailhandel wird dieses Instrument seit Jahren erfolgreich angewendet, um das Kundenerlebnis standardisiert zu messen und zu bewerten. Die Erkenntnisse daraus fliessen in zielgerichtete Trainings und Coachings.

Nebst Ihrem Sortiment machen Ihre Mitarbeitenden den Unterschied aus, ob Ihre Kunden zu Stammkunden werden oder nicht. Die persönliche Interaktion ist entscheidend. Für 68% der Kunden sind freundlicher Service und kompetente Beratung die wichtigsten Faktoren, um wiederzukommen und Ihr Geschäft weiterzuempfehlen.

Aus diesem Grunde hat die Proback AG in Zusammenarbeit mit einer darauf spezialisierten Schweizer Unternehmung, Smart Concept das Proback Mystery Shopping Programm entwickelt. Das Ziel dabei ist, das Kundenerlebnis in den Bäckereien, Konditoreien und Confiserien zu messen, auszuwerten und gezielt zu verbessern.

Smart Concept beschäftigt über 2’500 zertifizierte Testkaufpersonen in allen drei Landesteilen und Sprachen.

Das Proback Mystery Shopping Programm ist

Es wurden zwei Fragebögen mit je rund 50 Fragen erarbeitet:

Hinter jedem der Fragen stehen Szenarien, welche den Testern als Richtlinie dienen, wie sie das Erlebte bewerten sollen. Die Fragen sind in folgende Sektionen gegliedert:

Bei der Bestellung des Proback Mystery Shopping Programmes werden weitere Punkte abgefragt, sodass der Fragebogen möglichst individuell auf Ihren Betrieb angepasst werden kann. Optional sind drei weitere durch Sie definierte Fragen mit einem Aufpreis möglich.

Nach den fünf durchgeführten Checks pro Standort bereiten die Unternehmensberater der Proback AG die Ergebnisse auf und unterstützen Sie bei Definition der Massnahmen zur Optimierung des Kundenerlebnisses.

Best Service Award
Standorte, welche bei den 5 Checks mit über 85% der möglichen Punkte abschneiden, erhalten für das vergangene Jahr den «Best Service Award» verliehen.

Für das Jahr 2023 haben sich folgende Betriebe einen Award verdient:

Sind Sie interessiert an der Optimierung des Kundenerlebnisses in Ihrem Betrieb?

Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme. info@proback.ch / 041 289 87 87

Wir sind für Sie da!  vertraulich – individuell – inspirierend

Quelle Bild: Rawpixel.com – stock.adobe.com

Je nachdem, welchen ersten Eindruck etwas bei uns hinterlässt, schenken wir ihm freiwillig weitere Aufmerksamkeit.

Innerhalb von Sekundenbruchteilen entscheiden wir, ob wir jemanden oder etwas interessant finden und mehr erfahren wollen – oder ob wir eine Abneigung empfinden, nicht weiter zu hören oder lesen wollen.

Ist der erste Eindruck sehr gut, bewerten wir im Anschluss negative Informationen nicht mehr so schlimm. Wohingegen ein schlechter erster Eindruck später eintreffende Informationen auch abwertet. Der erste Eindruck beeinflusst also massgeblich unsere Wahrnehmung.

In der heutigen Zeit wird man tagtäglich von Informationen und Werbebotschaften bombardiert. Eine der grössten Herausforderungen ist es deshalb, bei Kunden positiv im Gedächtnis zu bleiben.

Doch wie bleibt man im Gedächtnis? Je durchdachter ein Branding, desto besser kommt Ihre Marke bei der Kundschaft an und umso höher die Wiedererkennung!

Mit Branding Vertrauen schaffen, ist das Ziel von der Partneragentur gleis1 AG von unserem Förderforumspartner PAWI.

Sie sind spezialisiert auf:

Von der Konzeption bis zur Umsetzung von Social-Media-Massnahmen werden Sie von gleis1 unterstützt. Mit einer klaren Strategie werden Sie Ihre Marke deutlich und unverwechselbar gegenüber Ihrer Zielgruppe und den Mitbewerbern positionieren.

gleis1 macht ein Aufbau vom eigenen Branding bereits für kleine Budgets realisierbar.

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Quelle Bild: Artur Szczybylo – stock.adobe.com

Die Bedeutung des Notfallplans hat in den letzten Jahren zugenommen. Er beantwortet elementare Fragen, wie die Unternehmung bei einem Ausfall der Verantwortungsträger weitergeführt werden kann. Dazu gehören Stellvertreter Regelung inklusive der dazu benötigten Anmeldedaten (User, Passwörter) und dem Berechtigungskonzept bei den unternehmensrelevanten Systemen und Applikationen (Kasse, EFT Terminal, Auftragsbearbeitung, etc.).

Ohne das Spiel mit der Angst zelebrieren zu wollen – ein kurzer oder langfristiger Ausfall eines Verantwortungsträgers kann eine Unternehmung ohne Notfallplan in ihrer Unternehmenstätigkeit stark behindern oder sogar stilllegen. Der Ausfall selbst bringt bereits eine zusätzliche emotionale Belastung mit sich, so dass die anderen Mitarbeitenden / Verantwortlichen sich nicht auch noch um das Organisatorische kümmern sollen. Ein Notfallplan hilft in diesen Zeiten, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und gibt den involvierten Parteien Sicherheit.

Grundsätzlich sollte der Notfallplan Bestandteil der Unternehmensgründung resp. -übernahme sein. Aus der jahrelangen Erfahrung von Proback müssen wir leider feststellen, dass dies in den meisten Fällen nicht so ist. Die Erledigung der Vielzahl an Tätigkeiten, die es für die Eröffnung / Übernahme einer Unternehmung braucht, verhindern die systematische Auseinandersetzung mit dem Risiko.

Das Gute daran ist, es ist nie zu spät, sich diese Gedanken zu machen und systematisch die Notfall Checkliste abzuarbeiten. Wir appellieren an Sie “Jetzt oder nie” – nutzen Sie die Chance und bestellen Sie die einfache Checkliste von Proback. Diese Checkliste ist für Startups, Neuunternehmer oder kleinere Unternehmen gedacht, um für den Ernstfall gewappnet zu sein und zwar immer in der Hoffnung, dass der Notfallplan nicht zum Einsatz kommen muss.

Kontaktieren Sie uns per info@proback.ch und Sie erhalten innert zwei Arbeitstage die Proback Notfallcheckliste kostenlos zugesandt. 

Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung, dieses unternehmerische Risiko für Sie planbar zu machen.

Wir sind für Sie da – vertraulich, individuell, inspirierend.

Peter Schumacher / Stefan Cremonini

Quelle Bild: M.studio – stock.adobe.com

Früher ass man eigentlich alles, was auf den Tisch kam, heute hinterfragt man das eigene Essverhalten. Nebst den bekannten Allergien wie Laktose-Intoleranz, Gluten-Unverträglichkeit, Nuss -und Sellerieallergie, gibt es immer mehr Menschen, die sich vegetarisch oder vegan ernähren. Die Gründe sind verschieden, einige vertragen gewisse Lebensmittel nicht, bei anderen sind es Umwelt-, Geopolitische oder religiöse Hintergründe. Bei vielen ist es das Tierwohl – sprich die Massentierhaltung.
Häufig ist es auch der Zeitgeist, eine neue Lebensweise auszuprobieren oder bei einem Trend wie dem «Veganuary» mitzumachen.

Sicher ist, Jugendliche und junge Menschen essen immer seltener Fisch und Fleisch und sie ernähren sich vegetarisch-vegan.

Diese Ernährungsweise verzichtet auf Proteine aus Lebewesen sowie deren Nebenprodukte. Wie bei allen Ernährungsformen sollten wir ausgewogen, abwechslungsreich, saisonal und regional essen. Wo nötig mit Nahrungsergänzung ausgleichen (Bsp. Vitamin B12, Kalzium, Eisen etc.).

Die Nahrungsmittelindustrie hat sich zum Ziel gesetzt, für diese wachsende Zielgruppe alternative Lebensmittel auf pflanzlicher Basis zu entwickeln.

Die Bezeichnungen dieser Produkte, sind für den Konsumenten teils täuschend oder irreführend.

Aus welchem Grund sollte es planted based Chicken Nuggets oder Vegane Bratwurst geben? Was ist denn da drin? Hühnchen aus Pflanzen? Oder andersrum: weshalb sollte jemand der kein Fleisch isst, Chicken Nuggets essen?

Ersatzprodukte für Veganer und Vegetarier?  Nein.

Weshalb nicht vollwertige Mahlzeiten anbieten, die die Bedürfnisse des menschlichen Körpers decken, ohne dass sie Fleisch oder andere tierische Produkte enthalten? Es gilt, das aktuelle Sortiment mit gesunden, abwechslungsreichen, ausgewogenen und pflanzlichen Proteinlieferanten zu erweitern.

Sie möchten Ihre Gastronomiekompetenz erhöhen und suchen Inspirationen?

Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da!

Story by: Stefan Freiburghaus, Gastro Fachberatung, Proback AG

Der Unternehmenswert ist massgebend für die Verkaufspreisfindung bei einer Betriebsübergabe. Daneben ist er wichtig bei Fragen eines allfälligen Erbschaftsvorbezugs oder wird herangezogen bei der Beurteilung diverser Aktivitäten wie Kreditvergabe, Hypothekenerhöhungen oder Umbau- oder Neuprojekte.

Welche Bewertungsmethode soll angewendet werden?

Es gibt verschiedene Varianten, den Unternehmenswert zu ermitteln. Dabei lassen sich drei Methoden unterscheiden, welche alle ihre Vor- und Nachteile mitbringen:

Auf Sachlichkeit und Evidenz basierte Unternehmensbewertung von Proback

Seit 35 Jahren berät Proback Unternehmen in der Finanzierung und Nachfolgeplanung (Verkauf und/oder Übergabe) und deshalb haben wir beschlossen, die Unternehmenswert-Ermittlung in unsere Beratungsdienstleistungen aufzunehmen. Der “richtige” Wert ist sowohl massgebend für die abgebende als auch für die übernehmende Partei. Es soll die bisher erbrachte Leistung entlöhnt, aber auch die Basis für künftige Erfolge gesichert werden.

Da der Unternehmenswert immer auch eine emotionale Komponente mit sich bringt (mein Lebenswerk!), ermöglicht diese Dienstleistung, eine Bewertung auf sachlicher Grundlage zu erstellen. Es geht um den marktüblichen Unternehmenswert. Proback wendet dafür sowohl die traditionellen als auch die modernen Verfahren an. Das Ergebnis dabei zeigt sämtliche drei traditionellen als auch die beiden modernen Verfahren auf und daraus resultiert ein “von – bis” Unternehmenswert.

Wird für eine Bäckerei Goodwill bezahlt?

Teilweise liegen Vorstellung und Realität bezüglich Abgeltung von Umsatz, Rezepten oder Markennamen weit auseinander. Die heutige Praxis zeigt aber, dass für Bäckerei-Confiserie-Betriebe grundsätzlich keine sogenannten “Goodwill-Zahlungen” mehr entrichtet werden.

Wer sollte von der Unternehmensbewertung von Proback profitieren?

Diese Proback Dienstleistung richtet sich an erfolgreiche Unternehmen, welche bereit sind, die folgenden Informationen vertraulich offenzulegen:

Sämtliche Proback Mitarbeiter verpflichten sich zur Vertraulichkeit – Ihre Informationen sind bei uns sicher.

Ihr Nutzen daraus ist eine ausführliche Unternehmensbewertung nach den heutzutage anerkannten fünf (traditionellen und modernen) Bewertungsmethoden, welche nach der überarbeiteten Fachmitteilung “Unternehmensbewertung von KMU” der EXPERTsuisse umgesetzt werden. Der Unternehmenswert von …. CHF bis … CHF zeigt Ihnen die realistische, marktübliche Preisspanne auf und unterstützt Sie bei der Umsetzung Ihrer weiteren Vorhaben.

Kontaktieren Sie uns – wir sind für Sie da!

Peter Schumacher / Stefan Cremonini

Der Mensch ist, was er isst.

In der heutigen Zeit der Selbstoptimierung bekommen die Essgewohnheiten eine neue Dimension. Sie dienen immer mehr dazu, sich zu positionieren, darzustellen und abzugrenzen. Unzählige Beiträge auf den Social Medias in Wort und Bild veranschaulichen diese Bewegung. Sei es in den Ferien beim Geniessen, bei der Mittagspause oder zu Hause mit Gästen – die Fotos dürfen nicht fehlen. Die Bezeichnung dafür, “food porn” spricht Bände. 

Wikipedia definiert Food Porn folgendermassen:

“Foodporn oder auch Food Porn ist ein Neologismus (= Neuwort, Neubedeutung – Anmerkung der Redaktion). Er bezeichnet Bilder von Speisen, die oft glamourös und spektakulär in Szene gesetzt sind, und den Trend, sie im Internet zu verbreiten.” 

Vom Lichtbild zum Identifikationsstatement

Fotografien von Speisen gibt es, seit die Fotografie erfunden wurde. Selbst Gerichte von Paul Bocuse wurden fotografiert und opulent in Szene gerückt. Es war aber meistens ein recht aufwändiges Spezialgebiet von Fotografen, “food stylisten”. Heute reicht ein aktuelles Smartphone und ein einfaches Bildbearbeitungsprogramm, um recht gefällige Fotos auf den Social-Media-Kanälen zu posten. Ein kurzes Statement dazu signalisiert der vernetzten Gemeinschaft/ Community, ob man sich als “Karnivor” (Fleischesser), “Flexitarier” (mal Fleisch, mal vegetarisch resp. vegan) oder “Vegetarier resp. Veganer” darstellt.

Allergien sind gekommen, um zu bleiben

Ein nicht zu unterschätzender Anteil der Bevölkerung, Tendenz steigend, weist eine oder mehrere Allergien auf. Meist stehen diese im Zusammenhang mit Lebensmitteln, welche der Körper nicht (mehr) verträgt resp. darauf allergisch reagiert. Glutenunverträglichkeit/Zöliakie, Milcheiweissallergie, Allergie auf künstliche Zitronensäure, Nussallergie etc., um nur einige davon aufzuzählen.

Das Thema “Gesundheit” grundsätzlich ist nicht erst seit der Corona Pandemie ein nicht mehr ignorierbares Thema.

Was bedeutet dies nun für die Bäckerei – Confiserie Branche?

Falls Fragen dazu aufkommen oder Sie unterstützt werden wollen, stehen wir von Proback sehr gerne für Sie bereit –  sei es durch professionell erstellte und bearbeitete Fotografien oder bei individuell auf Sie zugeschnittene Sortimente.

Peter Schumacher / Stefan Cremonini

Am 19.5.2021 wurden die Anpassungen zum Erbrecht vom Bundesrat beschlossen – es tritt ab 1.1.2023 in Kraft.

Das angepasste Erbrecht ermöglicht, dem Erblasser freier über einen grösseren Teil seines Nachlasses zu verfügen. Dies geschieht durch ein Testament, welches dank dieser Änderung ab 01.01.2023 mehr Spielraum erhält, d. h. es kann freier über das Vermögen verfügt werden. 

Die Änderungen im Überblick

ThemaHeute, bis 31.12.2022Ab 01.01.2023
Pflichtteil Kinder¾ des gesetzlichen Erbteils½ des gesetzlichen Erbteils
Pflichtteil Eltern½ des gesetzlichen ErbteilsKein Pflichtteil der Eltern mehr
Pflichtteil Ehepartner &
eingetragene Partner
Je nach KonstellationKeine Änderung, unverändert

Drei Beispiele zum Erblasser und Erben

Vor allem bei der Nachfolge innerhalb von Familienunternehmen ist diese Änderung eine Erleichterung und sichert so eine stabilere Fortführung des Unternehmens in der Familie.

Weitere Verbesserungen zur Unternehmensnachfolge wurden vom Bundesrat im April 2019 in die Vernehmlassung geschickt, die voraussichtlich im Laufe des Jahres 2021 verabschiedet werden könnte.

Die Planung der Nachfolge fängt im besten Fall bereits bei der Unternehmensgründung an. Es sind die persönlichen Fragen zu beantworten: Was passiert mit der Unternehmung im Falle einer Scheidung, Invalidität oder einem Todesfall? Es gibt diverse Möglichkeiten und Instrumente, diese Fälle abzusichern, wie z. B. die Regelung des Güterstandes bei der Heirat aber auch nachträglich vor der Unternehmensgründung, Versicherungslösungen und testamentarische Verfügungen etc.

Haben Sie sich schon Gedanken gemacht zu Ihrer Nachfolgeplanung?

Peter Schumacher berät seit Jahren Unternehmer im Rahmen der Nachfolgeplanung – wir unterstützen Sie, damit sich Ihr Unternehmen erfolgreich weiterentwickeln kann und Ihr dritter Lebensabschnitt nach Ihren Wünschen beginnt.

Proback AG
Hasenmoosstrasse 31
CH-6023 Rothenburg
Tel. 041 289 87 87
info@proback.ch

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